AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auftragsbearbeitung und sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z. B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über die die Mitteilung etc. betreffende Sache bzw. Angebot. Unsere Geschäftsbedingungen (AGBs) bilden einen wesentlichen und integrierten Bestandteil des zwischen Dr. Herr Kühnle-Baiker und dem/den Auftraggeber/n geschlossenen Dienstleistungsvertrag und gelten mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages als durch den Auftraggeber anerkannt und vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Webseite jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern und/oder den Betrieb der Webseite einzustellen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf unserer Webseite veröffentlicht.

1) Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienst-leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit ausgeführt.

2) Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers oder dessen Mitarbeiter bekannt werden.

3) Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote an Mitarbeiter auf Anstellung und für Angebote an Mitarbeiter, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

4) Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Fasst der Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich zusammen, so sind von ihm oder seinen Mitarbeitern gegebene mündliche Erklärungen unverbindlich. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

5) Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Berechnungen aller Art, Entwürfe, Geschäftspläne usw. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

6) Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Auftragnehmers
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

7) Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit dem Auftragnehmer personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt wurden, werden diese nur innerhalb der Abwicklung des Auftrags und für die technische Administration genutzt. Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zum Zwecke der Auftragsabwicklung erforderlich ist.

8) Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, personenbezogene Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

9) Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Satz 1 verjähren hinsichtlich offensichtlicher Mängel mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem der Auftraggeber oder seine Mitarbeiter die berufliche Leistung erbracht und der Auftraggeber die Leistung abgenommen hat, bei nicht offensichtlichen Mängeln mit Ablauf von sechs Monaten seit der Entdeckung des Mangels. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Privatperson, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
Offenbare Unrichtigkeiten wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, etc.) des Auftragnehmers enthalten sind, können jederzeit vom Auftragnehmer auch Dritten gegenüber berichtigt werden.
In jedem Fall ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer tunlichst vorher zu hören.

10) Haftung
Die Haftung ist auf den Zeitraum von drei Jahren ab kausaler Ursache sowie auf nachweislich vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen beschränkt, gleich aus welchem Rechtsgrund und pro Fall auf maximal 1.000 EUR begrenzt. Darüber hinaus wird jede Haftung ausgeschlossen.

11) Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers, Kündigung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn er dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt und für den Fall der Nichterfüllung die fristlose Kündigung angedroht hat.
Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Jede Kündigung, auch Änderungskündigung, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eingeschriebenem Brief unter Angabe des Kündigungsgrundes.

12) Vergütung
Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Solange die vom o.g. Berater geltend gemachten Ansprüche aus diesem Vertrag nicht vollständig durch den Auftraggeber beglichen sind, wird dem o.g. Berater von Seiten des Auftraggebers ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt. Dieses Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auf die vom o.g. Berater angefertigten Unterlagen und auf alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen insbesondere die Buchungsbelege.
Bei einer außerordentlichen Kündigung oder im Falle der Insolvenz ist die monatliche Vorauszahlung während der Vertragsdauer die pauschalierte Mindestvergütung für die laufende Buchführung bzw. die pauschalierte Vertragsstrafe.

Sofern eine andere Vereinbarung im Auftrag nicht getroffen worden ist, gilt folgendes: Die Vergütung des Auftragnehmers ist wertgesichert und kann erstmals mit Ablauf eines Jahres ab Auftragserteilung um die Inflationsrate gemäß dem Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts angepasst werden, sofern die Veränderung mindestens 5 % gegenüber dem Beginn des Vertragsverhältnisses beträgt. Nach der erfolgten Anpassung wird die Regel jeweils erneut anwendbar, wenn sich der Index gegenüber dem Stand der vorherigen Anpassung um mehr als 5 % geändert hat. Werden die vom statistischen Bundesamt anlässlich einer Umstellung des Indexes auf ein neues Basisjahr bereits veröffentlichten Indexzahlen früherer Basisjahre nachträglich zurückgezogen, werden bereits eingetretene Vergütungsänderungen nicht korrigiert. Für künftige Vergütungsänderungen gelten die neu veröffentlichten Indexzahlen.
Honorarbasissatz bei Einzelstundenabrechnung beginnt bei 75,00 EUR netto. Die jeweils geltende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.

13) Zahlungsbedingungen
Die Auftragsabrechnung erfolgt in der Regel monatlich zum Monatsende gegen Rechnungsstellung. Jede von uns gestellte Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

14) Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
De Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften/Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
15) Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht am Ort des Sitzes des Auftragnehmers.

16) Nebenabreden und salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages oder sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

17) Schlichtungsverfahren
Die Vertragsparteien – Auftraggeber und Auftragnehmer – verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Im Falle des Scheiterns eines Schlichtungsverfahrens sind alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Ein gerichtliches Eilverfahren bleibt aber in jedem Falle zulässig.

18) Sonstiges
Eine Änderung der Rechtsform unseres Unternehmens bewirkt keine Ungültigkeit bestehender Verträge, die vor Rechtswirksamkeit der Rechtsformänderung geschlossen worden sind. Den bestehenden Verträgen ist eine Ergänzung über die nun geltende Rechtsform beizufügen.


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